Überwachungsklassen-Check
Ermitteln Sie in wenigen Schritten, welche Überwachungsklasse (ÜK 1, 2 oder 3) für Ihre Betoninstandsetzungsmaßnahme gilt — und welche Überwachungspflichten damit verbunden sind.
Bitte alle drei Felder ausfüllen, um Ihre Überwachungsklasse zu ermitteln.
Die drei Überwachungsklassen kurz erklärt
Nicht standsicherheitsrelevante Maßnahmen. Eigenüberwachung durch den ausführenden Betrieb genügt. Keine Fremdüberwachungspflicht. Typisch: rein optische Reparaturen, Schutzbeschichtungen ohne tragende Funktion.
Standsicherheitsrelevante Maßnahmen im Hoch- und Industriebau mit lokal bis flächigem Schadensumfang. Eigenüberwachung plus Fremdüberwachung durch anerkannte Prüfstelle sind Pflicht. Betriebseigene Prüfstelle dringend empfohlen.
Standsicherheitsrelevante Maßnahmen an Brücken, Parkhäusern und Wasserbauwerken. Eigenüberwachung, betriebseigene Prüfstelle und Fremdüberwachung durch anerkannte Prüfstelle sind alle verpflichtend. Die Instandsetzungsakte muss vollständig prüffertig vorliegen.
Wann ist ein Sachkundiger Planer (SKP) Pflicht?
Die TR Instandhaltung (DIBt, 2021) schreibt vor, dass standsicherheitsrelevante Betoninstandsetzungsmaßnahmen — also alle Maßnahmen der ÜK 2 und ÜK 3 — unter der Verantwortung eines zertifizierten Sachkundigen Planers (SKP) durchgeführt werden müssen. Der SKP erstellt das Instandsetzungskonzept, überwacht die Ausführung und verantwortet die prüffertige Instandsetzungsakte für den Fremdüberwacher.
Ohne SKP darf bei ÜK 2 und 3 nicht ausgeführt werden — die Haftung liegt beim Auftraggeber und ausführenden Betrieb. BetonPilot unterstützt den SKP dabei, die Dokumentationspflichten effizient und normkonform zu erfüllen.
SKP-Pflichten ausführlich erklärt